für freie Trauungen mit Philipp Neugebauer
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Philipp Neugebauer, Im Dorfe 3 D, 21629 Neu Wulmstorf, nachfolgend „Auftragnehmer" genannt, und seinen Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Auftraggeber" genannt, über die Planung und Durchführung freier Trauungen.
Gegenstand des Vertrages ist die Vorbereitung und Durchführung einer freien Trauung durch Philipp Neugebauer als freier Trau-Redner. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung oder den gesonderten schriftlichen Vereinbarungen.
Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:
ein persönliches oder digitales Vorgespräch, Vorbereitung der Zeremonie, Erstellung einer individuellen Traurede, Abstimmung des Ablaufs, Durchführung der freien Trauung am vereinbarten Ort sowie begleitende Kommunikation im Rahmen der Vorbereitung.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin verbindlich vereinbart und durch den Auftragnehmer bestätigt wurde. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder in anderer Textform erfolgen.
Bis zur verbindlichen Bestätigung besteht kein Anspruch auf Reservierung eines bestimmten Termins.
Das Honorar richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungen sind zu den im Angebot oder in der Rechnung genannten Fälligkeiten zu leisten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens bis zum Tag der freien Trauung vollständig zu begleichen.
Reisekosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren, Fahrtkosten, Spesen oder sonstige Auslagen können zusätzlich berechnet werden, sofern sie vereinbart wurden oder für die Durchführung der freien Trauung erforderlich sind.
Sollte der Auftragnehmer bereits angereist sein oder sich auf dem Weg zum Veranstaltungsort befinden, fallen im Fall einer Absage oder Verschiebung in jedem Fall die bis dahin entstandenen Kosten an.
Die Auftraggeber stellen dem Auftragnehmer alle für die Vorbereitung und Durchführung der freien Trauung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Ablauf, Ort, Uhrzeit, Ansprechpartner vor Ort, technische Gegebenheiten, gewünschte Inhalte sowie persönliche Informationen, die für die Erstellung der Traurede erforderlich sind.
Werden Informationen nicht rechtzeitig übermittelt, kann dies Auswirkungen auf Umfang und Qualität der Vorbereitung haben.
Eine Stornierung der gebuchten freien Trauung ist wie folgt möglich:
Bereits entstandene Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Auslagen sind unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zu erstatten. Sollte der Auftragnehmer bereits angereist sein, fallen in jedem Fall die bis dahin entstandenen Kosten an.
Eine Terminverschiebung ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Auftragnehmers möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
Kann ein Ersatztermin gefunden werden, bleiben bereits getroffene Vereinbarungen grundsätzlich bestehen. Entstehen durch die Verschiebung zusätzliche Kosten, sind diese von den Auftraggebern zu tragen.
Sollte Philipp Neugebauer aus wichtigem Grund, insbesondere Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, an der Durchführung der freien Trauung gehindert sein, wird er sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, eine geeignete Ersatzperson zu vermitteln. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht.
Kann keine Ersatzperson gefunden werden, werden bereits gezahlte Honorare für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Kann die freie Trauung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Unfällen, Streiks, Pandemien, Verkehrsbehinderungen oder anderer nicht vorhersehbarer und nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie geplant stattfinden, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Schäden.
Bereits entstandene Kosten und erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
Die freie Trauung und die Traurede werden individuell nach den Angaben, Wünschen und Informationen der Auftraggeber gestaltet. Der Auftragnehmer ist in der sprachlichen, künstlerischen und rednerischen Ausgestaltung frei, berücksichtigt jedoch die abgestimmten Wünsche der Auftraggeber.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Formulierung, Länge oder Wirkung der Rede besteht nicht.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen der freien Trauung durch die Auftraggeber oder beauftragte Dienstleister sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie den Ablauf der Zeremonie nicht stören.
Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Philipp Neugebauer erkennbar oder hörbar ist, bedarf der vorherigen Zustimmung, sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
Die vom Auftragnehmer erstellten Texte, Reden, Konzepte und Abläufe sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht, kommerziell genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.
Die private Nutzung im Zusammenhang mit der eigenen freien Trauung ist gestattet.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten der Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und entsprechend der Datenschutzerklärung auf www.trauungen-hamburg.de.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.